6.2.2012 Schulbuchausleihe
Anfrage für den GBS-Ausschuss am 13.2.12
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Gemäß Punkt II Absatz 3 der „Vereinbarung zwischen dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur und den Landkreisen, dem Regionalverband und den Städten und Gemeinden des Saarlandes als Schulträger über die Einführung einer entgeltlichen Schulbuchausleihe“ kann ein Schulbuch nach dreimaliger Ausleihe verkauft werden. |
Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um Auskunft zu folgenden Fragen:
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Beziehen sich die angegebenen 30% Verkaufspreis auf den damaligen oder den aktuellen Ladenpreis?
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Wer verkauft die Bücher, wer erhält den Erlös?
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Mindert der Verkauf die Kosten der Neuanschaffung?
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Wie ist der Verkauf der Bücher mit der Zusammenstellung der Bücherpakete zu vereinbaren?
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Ist die angedachte Einstellung der Bücher in eine Präsenzbibliothek überhaupt sinnvoll, da die Schüler die Bücher ohnehin besitzen?
- Ist die Anzahl der Bücher pro Paket seit Beginn der Ausleihe gestiegen? Wenn ja, was sind die Gründe?
Helmut Donnevert,
-schulpolitischer Sprecher-

